Rechtsprechung
ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 505/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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§ 613a BGB
Mehrfacher Betriebsübergang?
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 505/05
- ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 550/05
- LAG Hamm, 15.05.2006 - 8 Sa 1389/05
- LAG Hamm, 20.07.2006 - 8 Sa 1389/05
- BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 935/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.11.2003 - C-340/01
Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …
Auszug aus ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 505/05
Dabei kommt diesen für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien je nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und den angewandten Produktions- und Betriebsmethoden ein unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. nur zuletzt BAG v. 22.07.2004, BB 2005, 216 m.w.N. auch auf die dem zugrundeliegende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, zuletzt dessen Urteil vom 20.11.2003 - Abler, NZA 2003, 1385; dazu, insbesondere zu der hier einschlägigen Problematik der Abgrenzung zwischen Auftragsnachfolge und Betriebsübergang die Besprechung von Schnitger/Grau, BB 2004, 275 sowie Willemsen/Annuß, Auftragsnachfolge - jetzt doch ein Betriebsübergang?, DB 2004, 134;… ausführlich zu allem: Hauck, Neueste Entwicklung der Rechtsprechung zu § 613 a BGB, Sonderbeilage zu NZA, Heft 18/2004, S. 17 ff., alle m.w.N.).Dem gegenüber kann in sogenannten betriebsmittelgeprägten Betrieben ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (so zuletzt die zitierten Entscheidungen des BAG vom 22.07.2004 und des EUGH vom 20.11.2003, a.a.O.).
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 520/99
Betriebsübergang - Kommissionsbetrieb
Auszug aus ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 505/05
Insofern arbeitete die Fa. B - wie vielfach unterschieden wird - lediglich "an" den Betriebsmitteln der Fa. A, nicht aber "mit" ihnen (vgl. hierzu auch das Urteil des BAG vom 29.06.2000 - 8 AZR 520/99 - n.v. - zur Kommissionierung im Fruchtgroßhandel sowie das einen ähnlichen wie den vorliegenden Sachverhalt betreffende Urteil des LAG Hamm vom 18.07.2003 - 18 Sa 1531/02 -, NZA-RR 2004, 415 -rkr-, beide mwN.). - LAG Hamm, 18.07.2003 - 18 Sa 1531/02
Sozialplanabfindung, Betriebs-/Betriebsteilübergang, Übernahme eines …
Auszug aus ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 505/05
Insofern arbeitete die Fa. B - wie vielfach unterschieden wird - lediglich "an" den Betriebsmitteln der Fa. A, nicht aber "mit" ihnen (vgl. hierzu auch das Urteil des BAG vom 29.06.2000 - 8 AZR 520/99 - n.v. - zur Kommissionierung im Fruchtgroßhandel sowie das einen ähnlichen wie den vorliegenden Sachverhalt betreffende Urteil des LAG Hamm vom 18.07.2003 - 18 Sa 1531/02 -, NZA-RR 2004, 415 -rkr-, beide mwN.). - LAG Köln, 03.06.2003 - 13 Sa 2/03
Beachtung des Rechtsinstitus der Verwirkung bei der Geltendmachung von …
Auszug aus ArbG Minden, 19.05.2005 - 1 (2) Ca 505/05
Dabei kommt diesen für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien je nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und den angewandten Produktions- und Betriebsmethoden ein unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. nur zuletzt BAG v. 22.07.2004, BB 2005, 216 m.w.N. auch auf die dem zugrundeliegende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, zuletzt dessen Urteil vom 20.11.2003 - Abler, NZA 2003, 1385; dazu, insbesondere zu der hier einschlägigen Problematik der Abgrenzung zwischen Auftragsnachfolge und Betriebsübergang die Besprechung von Schnitger/Grau, BB 2004, 275 sowie Willemsen/Annuß, Auftragsnachfolge - jetzt doch ein Betriebsübergang?, DB 2004, 134;… ausführlich zu allem: Hauck, Neueste Entwicklung der Rechtsprechung zu § 613 a BGB, Sonderbeilage zu NZA, Heft 18/2004, S. 17 ff., alle m.w.N.).
- BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 935/06
Betriebsübergang - Lagerbetrieb
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 19. Mai 2005 - 1 (2) Ca 505/05 - abgeändert und das Versäumnisurteil desselben Gerichts vom 19. April 2005 in gleicher Sache aufgehoben.Da der Klägervertreter in der streitigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 19. April 2005, die sich unmittelbar an die ergebnislose Güteverhandlung anschloss, keinen Antrag stellte, erließ auf Antrag der Beklagten das Arbeitsgericht Minden zunächst ein klagabweisendes Versäumnisurteil (- 1 (2) Ca 505/05 -).